AGB´S
Allgemeines
- Die gemieteten Ferienwohnungen sind Eigentum des Vermieters.
- Die gemieteten Ferienwohnungen sind Nichtraucherhäuser. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet und Raucherabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Offenes Feuer ist nicht gestattet.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
- In den gemieteten Ferienwohnungen dürfen maximal die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten.
- Die gemieteten Ferienwohnungen dürfen für den angegebenen Zeitraum ausschließlich zu Urlaubszwecken und nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden.
- Eine Weitervermietung an Dritte ist im angegebenen Buchungszeitraum nicht gestattet.
Vertragsabschluss
- Der Mietvertrag kommt erst nach der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
- Sämtliche Zahlungen und die zugehörigen Fristen sind weiter unten in den AGB´s aufgeführt. Abweichende Zahlungen und Fristen (z.B. bei kurzfristigen Buchungen, ungewöhnlich lange Buchungszeiten oder abweichend vereinbarte Sonderleistungen) können in der Buchungsbestätigung aufgeführt sein und sind verbindlich.
- Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen können Ihre Ansprüche aus der Buchung erlöschen.
Preise
- Der Mietpreis in Höhe von 630,00€ Hauptsaison/ 560,00€ Nebensaison gilt für 1 Woche (7 Nächte).
- Im Mietpreis enthalten sind:
- Bettwäsche (Betten bezogen)
- 2 Geschirrtücher
- 1 Hand- und Duschtuch pro Person
- 1 Starterspülset (Spülmittel, Schwamm, Spülbürste)
- Strom
- Wasser (Brunnenwasser, kein Trinkwasser)
3. Die Endreinigung ist nicht im Mietpreis inbegriffen und beträgt 50,00 Euro pauschal. Bei starker Verschmutzung werden die Mehrkosten weiterberechnet.
Zahlungsbedingungen
- Der Mietpreis und die Endreinigung sind vorab durch Überweisung an folgendes Konto
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Alexander Schramek und Heike Schramek
IBAN: DE90 6309 0100 0241 2170 08
zu begleichen.
Stornierung
- Der Mieter hat die Möglichkeit vom Mietvertrag bis 2 Monate vor Anreise zurück zu treten, wobei keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist ab dem Tag wirksam, an dem dieser schriftlich beim Vermieter eingeht.
- Im Falle eines Rücktritts trägt der Mieter folgende Kosten:
- bis 60 Tage vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises
- bis 30 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtmietpreises
- bis 7 Tage vor Anreise: 100% des Gesamtmietpreises
Höhere Gewalt
- Kann der Mietvertrag in Folge höherer Gewalt (z.B.: Naturkatastrophen, Krieg, …) nicht oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen zustande kommen bzw. fortgeführt werden, so kann der Mietvertrag von beiden Parteien gekündigt werden. Beide Parteien werden von ihren vertraglichen Pflichten frei.
- Nicht erbrachte Leistungen werden vom Vermieter unter Ausschluss weiterer Ansprüche rückvergütet.
Anreise/Abreise und Inventar
- Die Anreise- und Abreisezeiten sind mit dem Ansprechpartner zu spezifizieren.
- Stellt der Mieter während des Mietzeitraums plötzlich auftretenden Störungen fest, so sind diese umgehend dem Ansprechpartner mitzuteilen. Der Mieter ist angehalten, den Schaden in einem zumutbaren Rahmen abzuwenden oder wenigstens zu begrenzen.
- Für die Reinhaltung der Ferienwohnungen während der Mietzeit ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter wird darauf hingewiesen den Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
- Bei der Abreise ist der Schlüssel durch den Mieter in den dafür vorgesehenen Schlüsselsafe zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich der Vermieter vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Einhaltung der Hausordnung
- Die Hausordnung kann über die Webseite eingesehen werden und liegt zudem in den Ferienwohnungen aus.
- Die Hausordnung ist vom Mieter zu akzeptieren und einzuhalten.
- Bei groben oder nachhaltigen Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter vor, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis auszusprechen. Dem Mieter stehen in diesem Fall keine Erstattungen oder Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche zu.
Zutrittsrecht zur Ferienwohnung
- Sowohl Vermieter, als auch der Hausmeister haben jederzeit das Zutrittsrecht in die Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
- Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters wird bei Ausübung des Zutrittsrechtes entsprechend Rücksicht genommen.
- Insofern es die Umstände nicht anders verlangen (z.B.: Schadens- oder Notfälle), wird der Mieter im Vorfeld über den Zutritt informiert.
Sicherheit
- Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist ein Kamerasystem installiert, das 24 Stunden aufzeichnet.
- Die Aufnahmen werden nicht weitergegeben und nach einem bestimmten Zeitraum automatisch gelöscht.
- Im Falle von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen werden die Aufnahmen der Polizei/ Cabaneri übergeben.